GEMA

Abk. für ÑGesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungs-Rechteì. Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA die Nutzungsrechte der Musikschaffenden. Sie ist eine Verwertungsgesellschaft und hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patentamt, das Bundeskartellamt, den Berliner Justiz-Senator und die Mitgliederversammlung der GEMA. In der täglichen Praxis hat die GEMA zwei Hauptaufgaben : Zuerst hilft die GEMA, alle Rechte zur Musiknutzung unkompliziert zu erwerben. Anschließend leiten sie Lizenzbeiträge an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiter. (siehe www.gema.de und www.gemafreie-musik.de)
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