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Was ist Design wert, wie kann man nachvollziehbar für Kunden Designleistungen berechnen? Um diese und andere Fragen zu klären haben verschiedene Berufsverbände der Designbranche Kalkulationsmodelle entwickelt. Ein beispilehafter Ansatz ist der, der Allianz deutscher Grafikdesigner (AGD).
Wer bisher die Kalkulation von Druckprodukten nach dem Kosten- und Leistungskatalog des BVDM kennt, wird bei Designleistungen eine komplett unterschiedliche Herangehensweise finden. Denn von wesentlicher Bedeutung ist es, dass bei Designleistungen Nutzungsrechte vergeben werden.
Eine Designleistung besteht aus drei Elementen, die zusammen das Endhonorar ausmachen:
- die eigentliche Entwurfsleistung
- die zu vergebenden Nutzungsrechte
- und zusätzliche Leistungen, für die keine Nutzungsrechte erhoben werden (Beratung, Meetings, Materialkosten, Kuriere)
Zunächst ist es so, dass der Urheber eines Designs durch das deutsche Urheberrecht geschützt ist, diese Recht wirkt automatisch sobald etwas »künstlerisches« geschaffen wird und ist nicht veräußerlich. Jedoch können vom Urheber Nutzungsrechte vergeben werden.
Aus diesen Nutzungsrechten ergibt sich dann bei der Kalkulation eine Größe der Berechnung.
So können Nutzungsrechte »einfach« oder »ausschließlich« dem Auftraggeber überlassen werden.
»Einfach« bedeutet, dass z.B. die Nutzung eine Illustration auch an weitere Auftraggeber vergeben werden kann, während bei einem »ausschließlichen« Nutzungsrecht der Auftraggeber das alleinige und exklusive Nutzungsrecht bekommt.
Weitere Faktoren sind das geografische Gebiet (Regional, National, International), die Dauer der Nutzung, sowie der Umfang (Auflagenhöhe, etc.)
Zur konkreten Kalkulation empfiehlt der AGD z.B. die Verwendung von Nutzungsrechtsfaktoren. Diese schwanken zwischen 0,5 für die minimale und 6,0 für die maximale Nutzung.
Nutzungsart einfach ausschließlich
0,2 1,0
Nutzungsgebiet regional national europaweit weltweit
0,1 0,3 1,0 2,5
Nutzungsdauer 1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre unbegrenzt
0,1 0,3 0,5 1,5
Nutzungsumfang gering mittel groß umfangreich
0,1 0,3 0,7 1,0
Kalkulationsbeispiele nach AGD
Nutzungsart einfach 0,2
+ Nutzungsgebiet regional 0,1
+ Nutzungsdauer 1 Jahr 0,1
+ Nutzungsumfang gering 0,1
= Beispiel 1 minimale Nutzung NF 0,5
Nutzungsart einfach 0,2
+ Nutzungsgebiet national 0,3
+ Nutzungsdauer 5 Jahre 0,3
+ Nutzungsumfang groß 0,7
= Beispiel 2 mittlere Nutzung NF 1,5
Nutzungsart ausschließlich 1,0
+ Nutzungsgebiet europaweit 1,0
+ Nutzungsdauer 10 Jahre 0,5
+ Nutzungsumfang umfangreich 1,0
oder Nutzungsart einfach 0,2
+ Nutzungsgebiet weltweit 2,5
+ Nutzungsdauer 1 Jahr 0,1
+ Nutzungsumfang groß 0,7
= Beispiel 3 umfassende Nutzung NF 3,5
Die maximale Nutzung wird wie folgt berechnet:
Nutzungsart ausschließlich 1,0
+ Nutzungsgebiet weltweit 2,5
+ Nutzungsdauer unbegrenzt 1,5
+ Nutzungsumfang umfangreich 1,0
= maximale Nutzung NF 6,0
(aus: AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt))
Gesamtvergütung = Entwurfsleistung + (Entwurfsleistung x Nutzungsfaktor) + Zusatzleistungen
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Kommentare
Wie errechnet sich die Entwurfsleistung?
Ich frage mich wie sich die Entwurfsleistung errechnet?
Kann der Uhrheber selbst über den Wert seines Entwurfs entscheiden und wird dies dann als Entwurfsleistung gerechnet?
Dieser Parameter fehlt mir noch um die aufgeführte Formel zu verwenden:
Gesamtvergütung =
Entwurfsleistung
+ Entwurfsleistung x Nutzungsfaktor
+ Zusatzleistungen (= aufgewendete Stundenzahl x Stundensatz )
Angenommen ich erstelle ein Logo und möchte für die Entwurfsleistung 50€ dann würde sich folgende Rechnung ergeben (bei maximaler Nutzung):
Gesamtvergütung =
50€
+ 50€ x 6,0
+ 30€ (= aufgewendete Stundenzahl (bspw. 2h) x Stundensatz(bspw. 15€) )
Ergebnis: 380€
Richtig ? Falsch?
Hallo, deine Rechnung ist so
Hallo,
deine Rechnung ist so von der Vorgehensweise korrekt. Der Entwurfswert wird vom Desiner selbst festgelegt.
In der Regel ergibt er sich aus der aufgewendeten Stundenanzahl x Stundensatz.
Also sagen wir mal für ein Logo 10 Stunden à 76 Euro (empfohlener Mindeststundensatz des AGD) = 760 Euro Entwurfsleistung. Hinzu kommen dann noch wie oben in der Rechnung der Nutzungsfaktor und zusäzliche Leistungen.
Viele Grüße
Peter
Ich verstehe das nicht:
Ich verstehe das nicht:
Der Gesamtnutzungsfaktor schwankt zwischen 0,5 für die minimale und 6,0 für die maximale Nutzung.
Was sind das für Zahlen? Woher kommen Sie und welchem Zweck dienen sie?
Gesamtnutzungsfaktor
Hat jemand eine liste , welcher Faktor wann zählt?
Was ist zum Beispiel der Faktor 6,0 ?
zB Internationale Anwendung ? auf eine lange Laufzeit ?
Thanks
habe was gefunden
habe was gefunden !
Nutzungsfaktoren
Nutzungsart einfach¹) ausschließlich²)
0,2 1,0
Nutzungsgebiet regional national europaweit weltweit
0,1 0,3 1,0 2,5
Nutzungsdauer 1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre unbegrenzt
0,1 0,3 0,5 1,5
Nutzungsumfang³) gering mittel groß umfangreich
0,1 0,3 0,7 1,0
¹) Nutzungsart einfach
Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen; der Entwerfer
darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen.
² ) Nutzungsart ausschließlich
Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt.
³ ) Die Vereinbarung über den Nutzungsumfang richtet sich
z. B. nach der Auflagenhöhe, der Größe der Zielgruppe oder
ähnlichen Kriterien. Es ist auch von Bedeutung, ob ein
Entwurf projektbezogen (z. B. nur für Plakat) oder für mehrere
Medien genutzt wird.
Ermittlung der Nutzungsvergütung
Die Nutzungsvergütung lässt sich anhand der Nutzungs
faktoren individuell ermitteln. Auch Zwischenstufen sind
möglich. Der Gesamtnutzungsfaktor liegt zwischen
0,5 für die minimale und 6,0 für die maximale Nutzung
Nutzungsart einfach 0,2
+ Nutzungsgebiet regional 0,1
+ Nutzungsdauer 1 Jahr 0,1
+ Nutzungsumfang gering 0,1
= Beispiel 1 minimale Nutzung NF 0,5
Nutzungsart einfach 0,2
+ Nutzungsgebiet national 0,3
+ Nutzungsdauer 5 Jahre 0,3
+ Nutzungsumfang groß 0,7
= Beispiel 2 mittlere Nutzung NF 1,5
Nutzungsart ausschließlich 1,0
+ Nutzungsgebiet europaweit 1,0
+ Nutzungsdauer 10 Jahre 0,5
+ Nutzungsumfang umfangreich 1,0
oder Nutzungsart einfach 0,2
+ Nutzungsgebiet weltweit 2,5
+ Nutzungsdauer 1 Jahr 0,1
+ Nutzungsumfang groß 0,7
= Beispiel 3 umfassende Nutzung NF 3,5
Die maximale Nutzung (in den Tabellen nicht aufgeführt)
wird wie folgt berechnet:
Nutzungsart ausschließlich 1,0
+ Nutzungsgebiet weltweit 2,5
+ Nutzungsdauer unbegrenzt 1,5
+ Nutzungsumfang umfangreich 1,0
= maximale Nutzung NF 6,0
(aus: AGD Vergütungstarifvertrag Design
(AGD/SDSt))
AGD
Hallo,
danke für die Erfgänzung, ich werde die daten in den Wiki-Artikel mit übernehmen.
Ihr könnt aber auch selbst jederzeit die Wiki ergänzen.
Viele Grüße
Peter