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Definition
Barrierefreies Internet bezeichnet Web-Angebote, die von allen Nutzern unabhängig von körperlichen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können. (Wikipedia)
Muss eine Webseite barrierefrei sein?
In Deutschland müssen nur die Inter- und Intranetangebote der Bundesverwaltung barrierfrei sein.
Natürlich empfiehlt es sich auch für kommerzielle und private Webseiten, auf Barrierefreiheit zu setzen, doch dies ist dem Betreiber freigestellt.
Wer entscheidet, ob eine Webseite barrierefrei ist?
In Deutschland ist hierfür die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) geschaffen worden. Sie definiert, was barrierefrei ist und leitet sich aus den Web Content Accessibility Guidelines des W3C ab.
Die 4 Grundvoraussetzungen für Barrierefreiheit nach den Web Content Accessibility Guidelines 1.0:
- Wahrnehmbarkeit
Heißt: Alle Inhalte müssen auf verständliche Weise für alle Menschen seh- und hörbar sein. - Benutzbarkeit
Heißt: Alle Inhalte müssen für alle Menschen leicht zugänglich und auffindbar sein. - Verständlichkeit
Heißt: Die Webseite als Ganzes muss für alle Menschen einen selbsterklärenden Aufbau haben und Inhalte verständlich präsentieren. - Robustheit
Heißt: Die Webseite darf nicht auf die Kompatibilität mit irgendeiner Soft- oder Hardware angewiesen sein.
Wie lauten die Bestimmungen für barrierefreie Webseiten in Deutschland?
(siehe Kompendium der Mediengestaltung S.166)
1. Für Bilder, Sounds und Videos müssen Alternativen bereit gestellt werden (z.B. Alternativtexte für Grafiken, Untertitel bei Sound und Videos)
2. Texte, Bilder und Grafiken müssen auch ohne Farben erkennbar sein
3. Trennung von Inhalt und Layout: Stylesheets zur Gestaltung verwenden!
4. Abkürzungen und Akronyme vermeiden oder kenntlich machen
5. Tabellen nur zur Darstellung tabellarischer Daten verwenden
6. Browserunabhängigkeit; keine Applets oder Plugins; deaktiviertes JavaScript berücksichtigen
7. Zeitgesteuerte Ereignisse müssen durch Nutzer kontrollierbar sein, also auf automatische Akutalisierung, Weiterleitung etc. verzichten.
8. Zugriff auf Benutzerschnittstellen, z.B. zur Datenbankanbindung, muss behindertengerecht möglich sein.
9. Die Webseite muss unabhängig von Ein- und Ausgabegeräten funktionieren. Sie muss z.B. anstatt mit Maus auch allein mit der Tastatur navigierbar sein.
10. Die Webseite mit alter Software nutzbar sein, z.B. mit alten Browsern
11. Die zur Erstellung der Webseite verwendeten Technologien müssen referenziert werden.
12. Klare Seitenstruktur, Orientierungshilfen durch Sitemaps und Suchfunktion
13. Für das erleichterte Verständnis der Inhalte müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, z B. durch Verwendung einer klaren Sprache.
Weiterführende Links
http://www.barrierekompass.de/barrierefreiesinternet.php
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Kommentare
Hallo ihr. Ich les' mich
Hallo ihr.
Ich les' mich gerade parallel durch das Wiki, das Kompendium, den Besserwisser und einige andere Literatur, die mehr schlecht als recht ist. Aber alles zusammen ergibt wohl einen allumfassenden Einblick.
Finde das Thema hier schon eigentlich recht gut aufbereitet.
Mir ist da allerdings etwas unklar. Vielleicht weiß einer von euch da mehr zu:
Was meint denn der Punkt 8 unter den Bestimmungen für barrierefreies Webdesign?
8. Zugriff auf Benutzerschnittstellen, z.B. zur Datenbankanbindung, muss behindertengerecht möglich sein.
Kann mir darunter gerade nicht vorstellen, was das bedeuten soll.
Grüße :-)
Wahrscheinlich die Benutzerfreundlichkeit von Formularen etc.
Datenbankanbindung... naja. Die geht den User ja eigentlich nix an.
Aber mit Benutzerschnittstellen werden wohl Formulare gemeint sein. Die kann man ja auf Tastaturnavigation optimieren, indem man den input-Tags accesskey- und tabindex- Attribute gibt (Vorschläge vom Dreamweaver).
Durch schöne Fokuseffekte und Längenbegrenzungen kann man die Benutzerfreundlichkeit auch erhöhen. Solche Kinderreien wurden bei mir in der praktischen Zwischenprüfung bemängelt. Die wollten sogar den völlig überflüssigen und veralteten "Formular leeren"-Button haben, die Opfer.
Okay – also gehts da
Okay – also gehts da deiner Mieinung nach auch nur darum, dass man mehrere Möglichkeiten hat (unabhängig von technischen oder körperlichen Einschränkungen) auf etwas zuzugreifen?
Mich verwirrte diese Datenbankanbindungsgeschichte...
hallo kenne mich mit
hallo
kenne mich mit webdesign eig. garnicht aus, deshalb wäre es nett, wenn mir jemand folgende fragen beantworten könnte:
- was bedeutet "referenziert" in punkt 11 der bestimmungen für eine barrierefreie webseite?
- worin besteht der unterschied zwischen punkt 13 und punkt 14 und was ist damit genau gemeint?
danke schonmal.
Fragen
Hallo mo,
Punkt 11:
"referenziert" bedeutet hier, dass über einen Hinweis auf die eingesetzte Technik für Nutzer offensichtlich wird, auf welcher technischen Grundlage die Website entstanden ist. Dies ist ja z. B. für den Einsatz von Hilfsmitteln/-werkzeugen für Behinderte sehr wichtig.
Punkt 13 und 14:
Keiner, ich werde Punkt 13 streichen. (Da sieht man mal wieder, wie gefährlich die Copy and Paste Funktion beim Schreiben von Beiträgen ist - Gruß an den Lektor ;-))
Viele Grüße und viel Erfolg
Thomas Hagenhofer
dankeschön.
dankeschön.