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Eigentum / Besitz

  • Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über bewegliche und unbewegliche Sachen (z. B. Gebäude, Konsumgüter) oder ein Recht (z. B. Forderung, Patent). Beispiel: Der Vermieter ist Eigentümer des Mietobjektes.

  • Jeder Eigentümer kann mit der Sache beliebig verfahren. Allerdings darf er nicht Rechte Dritter verletzen (ein Vermieter kann beispielsweise nicht so ohne weiteres seinen Mieter „auf die Straße setzen“; er muss gewisse Mieterrechte wahren).

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Andreas Maier, Buchbinder

Andreas Maier steht in seinem Ausbildungsbetrieb, der M. Appl GmbH & Co. KG im bayerischen Wemding, als Maschinenführer an der Buchstraße. Bereits das zweite Mal stellt das Unternehmen einen Bundessieger in der industriellen Buchfertigung. Vor der Arbeit an der Maschine lernen die Azubis das Buchbinden als Handwerk.

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Druckbogen

Der Druckbogen ist der einseitig oder zweiseitig bedruckte Bogen, der direkt aus der Druckmaschine kommt. Die zuerst bedruckte Seite ist die Schöndruckseite. Die zweite Seite bezeichnet man als Widerdruckseite.
Jeder Druckbogen ist mit einer Bogensignatur gekennzeichnet, die mitgedruckt wird. Diese Signatur kann verschiedene Informationen enthalten, wie den Job- oder Dateinamen, die Bogenzahl bzw. die Bogennummer oder den Farbauszugsnamen.

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Von Nutzer/in überarbeitet

Definition und Bedeutung

In dem Moment, in dem jemand ein Werk erstellt, ist seine Arbeit urheberrechtlich geschützt. Ein „Eintrag“ in ein öffentliches „Urheberrechtsregister“ – wie im Marken- und Patentrecht – ist in Deutschland weder erforderlich noch möglich. Der Begriff Schöpfung beinhaltet, dass es sich bei einem Werk um etwas Neues oder um etwas Künstlerisches handeln muss. Der  Urheberrechtsschutz berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen und die Idee des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt.

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Von Nutzer/in überarbeitet

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