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Arbeitsrecht
Ziel des Arbeitsrechtes ist es, eine verlässliche Grundlage für die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen, die einerseits den Arbeitnehmer vor Willkür schützt und andererseits dem Arbeitgeber Produktionssicherheit gibt.
So gibt es zahlreiche Gesetze, in denen die Rahmen für Arbeitsbedingungen geregelt sind, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Sie sind als Mindestanforderungen zu verstehen, die nicht unterschritten werden dürfen. Abweichungen in Arbeitsverträgen, die eine Verbesserung gegenüber diesen Gesetze bedeuten, sind allerdings zulässig.
Neben dem so genannten Individualarbeitsrecht, das sich auf einzelne Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezieht, gibt es auch das kollektive Arbeitsrecht. Es regelt die Beziehungen zwischen den Vertretern der Arbeitgeber (Unternehmerverbände) und Arbeitnehmer (Gewerkschaften). Grundlage dafür sind zum Beispiel das Grundgesetz (Koalitionsfreiheit) und das Tarifvertragsgesetz.
Unter das kollektive Arbeitsrecht fällt auch das Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze.
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Kommentare
Verbesserung
Im ersten Satz heißt es: " ... die einerseits den Arbeitgeber vor Willkür schützt und andererseits dem Arbeitgeber Produktionssicherheit gibt. "
Es müsste aber "... die einerseits den Arbeitnehmer vor Willkür schützt und andererseits dem Arbeitgeber Produktionssicherheit gibt. " heißen.
MfG
Vielen Dank
Völlig richtig der Kommentar! Herzlichen Dank! Ich korrigiere.
Das können übrigens alle angemeldeten Nutzer selbst, einfach auf "Bearbeiten" oberhalb des Beitrags klicken, korrigieren und speichern. Also: Nur Mut. Die Beiträge werden versioniert, es kann also nichts kaputt gehen, was sich nicht beheben ließe.
Viele Grüße
Thomas Hagenhofer