Einzelunternehmen

  • Einzelunternehmen werden von einer einzelnen (natürlichen) Person betrieben.
  • Einzelunternehmer tragen sämtliche Rechte und Pflichten alleine und haften unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten (Schulden) des Unternehmens (mit Geschäfts- und Privatvermögen).
  • Der Einzelunternehmer ist Geschäftsführer und übernimmt somit die alleinige Leitung und Vertretung.
  • Jedes Einzelunternehmen entsteht bereits durch die Eröffnung eines Geschäfts (schnelle und leichte Gründung; Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. eine Steuernummer beim Finanzamt reichen prinzipiell schon aus).
  • Als Einzelunternehmer können Sie als Kleingewerbetreibender anfangen und sind somit nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Auch gibt es keine Eintragung ins Handelsregister.
  • Allerdings kann sich ein Kleingewerbetreibender (freiwillig) ins Handelsregister eintragen lassen (Imagegründe).
  • Sobald das Unternehmen aber eine gewisse Größe erreicht hat (Umsatz > 500.000 € oder Gewinn > 50.000 €), ist eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend.
  • Sämtliche eingetragenen Einzelunternehmer müssen den Zusatz „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“ oder eine Abkürzung (e.K., e. Kfm., e. Kffr.) im Firmennamen führen.
  • Die Kreditfähigkeit eines Einzelunternehmers ist sehr begrenzt, da die Haftung nur im Rahmen des eigenen Vermögens möglich ist.
  • Dem Einzelunternehmer braucht sich aber auch seinen Gewinn mit Niemandem teilen.
  • Eine Expansion ist zumeist nur durch eine Umwandlung in eine Personengesellschaft möglich.

Vorteile:

  • einfache und preiswerte Art der Unternehmensgründung
  • kein Mindestkapital erforderlich
  • breiter Entscheidungsspielraum und volle Kontrolle über das Unternehmen


Nachteile:

  • unbeschränkte und persönliche Haftung
  • geringe Bonität
  • Erfolg ist von einer Person abhängig
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