Arten von Tarifverträgen

Der Tarifvertrag ist eine schriftlich festgelegte Vereinbarung zwischen den beiden Tarifparteien (Gewerkschaft auf der einen, Unternehmen oder Verband auf der anderen Seite).

Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen

  • Flächentarifvertrag
  • Firmen- oder Haustarifvertrag

Der Flächentarifvertrag gilt für ein bestimmtes Gebiet (meist ein Bundesland oder mehrere bis hin zum gesamten Bundesgebiet) und wird zwischen dem Unternehmerverband und der Gewerkschaft vereinbart.

Der Haustarifvertrag dagegen gilt nur für den jeweiligen Betrieb und wird zwischen ihm und der Gewerkschaft vereinbart.

Ein Sonderfall ist die Allgemeinverbindlicherklärung. Mit ihr werden die in einem Tarifvertrag festgelegten Regelungen auch für alle Nichttarifgebundenen innerhalb eines festgelegten Geltungsraumes verbindlich.

Auch inhaltlich können Tarifverträge unterschieden werden:

  • Manteltarifverträge
  • Rahmentarifverträge
  • Lohntarifverträge
  • Zusatztarifverträge

In einem Manteltarifvertrag werden grundlegende Dinge wie Arbeitszeit (täglich und wöchentlich), Anzahl der Urlaubstage etc. geregelt. Rahmentarifverträge legen die Tätigkeitsbereiche für die Lohngruppen fest, deren Entgelt in den Lohntarifverträgen vereinbart ist. Zusatztarifverträge gibt es z.B. zu Weiterbildung, Beschäftigungssicherung etc.

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